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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Alle Angebote des Vermieters sind freibleibend.

1.2 Inhalt und Umfang des Mietvertrages wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Mündliche Abreden sind bis zu ihrer schriftlichen Bestätigung unverbindlich.

2. Der Vermieter ist verpflichtet, bestelltes Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls er – aus welchem Grund auch immer – nicht in der Lage ist das bestellte Mietgut zu liefern.

3.1 Die Auslieferung erfolgt ab Lager. Wünscht der Mieter Anlieferung durch den Vermieter an eine vom Mieter anzugebene Anschrift, so kann der Vermieter dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung stellen, es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart.

3.2 Der Mieter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein.

3.3 Falls der Mieter oder ein Vertreter nicht bei der Anlieferung anwesend sein kann, werden die vermieteten Güter am Ort der Aushändigung hinterlassen. In diesem Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an.

4.1 Der Mieter hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen und werden vom Vermieter nicht anerkannt.

4.2 Der Mieter hat die Pflicht sich bei der Annahme der gemieteten Güter unverzüglich von der richtigen Menge zu überzeugen. Beanstandungen sind auf dem vom Vermieter zurückgehaltenen Begleitschein zu erwähnen. Ohne dies verliert der Mieter jegliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter.

4.3 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Wenn der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf (z.B. Maschinenanleitung o.ä.), so verpflichtet sich der Mieter, den Mietgegenstand gemäß Bedienungsanleitung ordnungsgemäß zu gebrauchen und ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes sicherstellen können.

4.4 Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, daß das Eigentum des Vermieters nicht durch Dritte beschädigt wird. Beschlagnahmungen oder Beschädigungen der Mietsache wird der Mieter unverzüglich dem Vermieter mitteilen.

5.1 Der Mieter verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietzeit die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben. Ist eine Abholung durch den Vermieter vereinbart, ist der Mieter verpflichtet, das Mietgut abholfertig bereit zu halten.

5.2 Besteht die Lieferung aus einer Vielzahl von Einzelteilen und ist die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich, so akzeptiert der Mieter, daß die endgültige Zählung und Schadenfeststellung erst in den Räumen des Vermieters stattfindet. Der Vermieter stellt sicher, daß in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung im Werke keine Verluste stattfinden können.

5.3 Ist ein fester Rückgabetermin nicht vereinbart worden oder ist die Möglichkeit vorzeitiger Rücknahme vereinbart, so ist der Mieter verpflichtet, das Rücknahmeverlangen mindestens 48 Stunden vor der tatsächlichen Rücknahme schriftlich vorzubringen. Sonn- und Feiertage sowie Samstage bleiben bei der Berechnung dieser Frist unberücksichtigt.

6. Der Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet folgende Abstandssumme zu zahlen: 50% des Nettomietpreises zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, wenn die Kündigung weniger als 7 Tage vor dem Mietbeginn erfolgt. Bei Kündigung am gleichen Tag fallen 100% des Nettomietpreises an.

7.1 Der Mieter haftet für jede Beschädigung oder Verlust des Mietgutes bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit. Die Haftung des Mieters verlängert sich entsprechend, wenn sich die Abholung aus vom Mieter zu vertretenden Gründen verzögert. Verzögert sich die Abholung aus Gründen die der Vermieter zu vertreten hat, so wird der Mieter ungeachtet dessen alles ihm zumutbare unternehmen, um das Mietgut bis zur Abholung entsprechend zu schützen.

7.2 Bei Anbringung von Werbematerialien auf dem Mietgut darf nur leicht entfernbares Material verwandt werden und keinesfalls Nägel, Schrauben, Leim oder sonstige schwer zu entfernende Stoffe.

7.3 Es ist unerheblich, ob eine Beschädigung oder ein Verlust des Mietgutes durch den Mieter oder eine Drittperson verursacht wird. Der Mieter tritt etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an den Vermieter ab.

7.4 Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Mieter den Neuwert, auf der Basis der Wiederbeschaffungskosten des Vermieters, zu erstatten.

7.5 Der Vermieter behält sich vor, das Mietgut gegen Diebstahl zu versichern und hierfür eine Prämie in Höhe von 8% des Mietwertes in Rechnung zu stellen. Eine Verpflichtung des Vermieters hierzu besteht jedoch nicht.

7.6 Der Mieter kann auf Wunsch das beschädigte Mietgut gegen Erstattung der Wiederbeschaffungskosten eines neuwertigen Gegenstandes zu Eigentum erhalten. Beschädigtes Mietgut wird 14 Tage (nach Bekanntgabe des Mangels) zur Verfügung des Mieters bereitgehalten.

8.1 Schadenersatzansprüche des Mieters jeder Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, gleichgültig ob mittelbare oder unmittelbare Schäden, Sachschäden oder Personenschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten des Vermieters liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

8.2 Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.

9.1 Gibt der Mieter das Mietgut nicht nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat er für jede angefangene Mieteinheit bis zur Rückgabe an den Vermieter Nutzungsentgelt in Höhe der vereinbarten Miete zu zahlen. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung trotz Fristsetzung gemäß § 326 BGB nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten eines neuwertigen Mietgegenstandes für den nicht zurückgegebenen Mietgegenstand geltend machen.

9.2 Weitere Schadenersatzansprüche des Vermieters, die auf der vom Mieter zu vertretenden verspäteten Rückgabe beruhen, bleiben hiervon unberührt.

10. Rechnungen sind sofort nach Erhalt rein netto ohne jeden Abzug fällig, es sei denn, daß zwischen dem Mieter und Vermieter anderslautende schriftliche Vereinbarungen bestehen.

11. Im Bedarfsfalle wird der Vermieter vor Aushändigung des Mietgutes eine Kaution in angemessener Höhe beanspruchen. Wird nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer eine Verlängerung vereinbart, so steht diese Verlängerung unter der Bedingung, daß der Mieter erneut eine Kaution in angemessener Höhe zahlt. Die Höhe der Kaution beträgt mindestens das 1,5fache des Mietwertes. Die Kaution dient sowohl zur Sicherung des Verlust- und Beschädigungsrisikos als auch zur Deckung des Mietpreises. Die Kautionssumme wird baldmöglichst zurückerstattet oder verrechnet, sobald feststeht, daß die vom Kunden zu erbringenden Leistungen vollständig erbracht worden sind.

12. Gerichtsstand ist Frankfurt/Main.

13. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, treten die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

14. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.

Frankfurt am Main

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60386 Frankfurt / Main
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